Willkommen!

Die Bürgerinitiative kein Erdöl aus Offenbach e.V. wehrt sich gegen die geplante Ölbohrung, die von einem Feld zwischen Offenbach und Herxheim unter das Ortsgebiet Offenbach erfolgen soll

Aktuelles!

3.01.24

Liebe Mitglieder und Freunde der BI,

nach einem hoffentlich friedvollen Weihnachtsfest wünschen wir euch allen einen gelungenen Start in ein
gesundes und glückliches neues Jahr!
Auch möchten wir uns für eure Hilfe, eure tatkräftige und finanzielle Unterstützung bei unseren verschiedenen
Aktivitäten im vergangenen Jahr bedanken.
Hier ein kleiner Rückblick auf das Jahr 2023:
Im Januar 2023 wurde die Aufsuchungsgenehmigung der Fa. Neptune Energy für den Standort Offenbach vom
Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) um weitere 3 Jahre bis 2026 verlängert. Die geschlossene
Ablehnung des Vorhabens seitens der Kommunen und des Landkreis sowie der Eingriff in den Wasserhaushalt
stellen laut LGB „kein öffentliches Interesse“ im Sinne des Bergrechtes dar.
Ebenfalls Im Januar wurde am Verwaltungsgericht in Neustadt unserer Forderung stattgegeben, weitere
Schwärzungen in den Akten der Umweltverträglichkeitsvorprüfung zurückzunehmen. Ein Erfolg, der die
Aufmerksamkeit von Presse und Fernsehen erregte: Die Bildzeitung und der SWR berichtete.
Im Mai brachte Die Rheinpfalz einen Beitrag, in dem in Zusammenarbeit mit Correctiv , einem gemeinnützigen
Recherchezentrum, das Finanzgebaren der Fa. Neptune Energy beleuchtet wurde.
Unsere Petition an den Deutschen Bundestag zur Änderung des Bergrechtes aus dem Jahr 2020 wurde
endlich bearbeitet . Sie wurde aber leider nur als „Infomaterial“ weitergeleitet an das Ministerium für Wirtschat
und Klimaschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Auch unsere Petition an den Landtag RLP, in der wir die Landesregierung aufgefordert hatten, über eine
Bundesratsinitiative das Berggesetz zumindest dahingehend zu ändern, dass für alle Tiefenbohrungen in
Erdbebenzonen 1-3 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben wird, ist leider negativ
beschieden worden.
Das zeigt den offensichtlichen Unwillen, grundlegend etwas zu ändern. Obwohl der Ausstieg aus fossilen
Energien längst beschlossen ist, wagt sich niemand an die dazu eigentlich zwingend notwendige Reform des
Bergrechts, das den heutigen Belangen von Klima- und Umweltschutzes dringend angepasst werden muss.
Die Öl- und Gasindustrie hat mit der Auto-, der Chemischen und der Pharmazeutischen Industrie eine enorm
mächtige Lobby hinter sich und kein Interesse daran, am lukrativen Status Quo etwas zu ändern
Zu Unserem Sommerfest im September, über das wir bereits in einer Rundmail (17.10.23) ausführlich berichtet
haben , brachte das ZDF eine Beitrag.
Des Weiteren fanden 2 Gesprächstermine mit dem Landrat SÜW und Offenbacher Bürgermeister Wassyl statt,
um weitere gemeinsame Vorgehensstrategien zu erörtern.
Der Konzern Neptune Energy hat sich im Juni 2023 umstrukturiert. Laut Pressemitteilung ist das
Deutschlandgeschäft davon nicht betroffen. Der Landrat Seefeldt, der der Bi stets unterstützend zur Seite steht,
hat daraufhin im Dezember beim LGB um Auskunft gebeten, wer konkret nun der Ansprechpartner für das
Vorhaben in Offenbach ist und ob und welche weiteren Verfahrensschritte (Zielabweichungsverfahren,
Betriebspläne, …) geplant sind.
Für das kommende Jahr sind neue Banner in Arbeit und für Ende Februar/ Anfang März ist
eine Infoveranstaltung geplant.
Eure Vorstandschaft der BI Kein Erdöl aus Offenbach

 

27.12.2023

Wir wünschen Euch allen einen guten Start in das Jahr 2024!

…und sehen uns im März 24 zu einer weiteren Mitgliederversammlung und Infoveranstaltung!

herzliche Grüße

Eure Bürgerinitiative Kein Erdöl aus Offenbach

 

16.10.23

Liebe Mitglieder und MitstreiterInnen der BI, liebe Menschen bundesweit,


am 10.09.23 fand im Rahmen unseres Sommerfestes eine Infoveranstaltung
auf der Drachenfliegerwiese statt. Bei strahlendem Sonnenschein und
hochsommerlichen Temperaturen führte Tobias Baumgärtner durch das
Programm. Es gab Redebeiträge vom Landrat Dietmar Seefeldt, von Ulrich
Mohr vom BUND, von Dr. Susanne Roth der BI Offenbach sowie von Herrn
Nieser der IG Otterstadt (einer Interessengemeinschaft, die sich ebenfalls
gegen ein Bohrvorhaben der Fa. Neptune Energy wehrt und inzwischen
zusammen mit dem BUND sowie der Orts- und Verbandsgemeinde Rheinauen
Klage eingereicht hat).
Das ZDF war vor Ort, um aufzuzeichnen, dass trotz beschlossenem Ausstieg aus
fossilen Energien und massivem Widerstand von der Bevölkerung sowie
beschlossenen Resolutionen von Kommunen und massivem Widerstand des
Landkreises SÜW ein solches Vorhaben vom Landesamt für Geologie und
Bergbau genehmiget werden kann. Hier sei noch einmal darauf hingewiesen,
dass das Landesamt für Geologie und Bergbau das Bergrecht stur nach den
Buchstaben des Gesetzes umsetzt und zwar gegen das Wohl der Menschen,
das Wohl der Natur sowie gegen den beschlossenen Ausstieg aus den fossilen
Energien.
Der vom ZDF ausgestrahlte Beitrag zeigte unter anderem den Bohrplatz in
Schwegenheim. Dieser ist im Gegensatz zur geplanten Anlage in Offenbach
(industrielle Förderanlage mit Einrichtungen zur Abscheidung und Lagerung
von Lagerstättenwasser) lediglich ein stillgelegtes und verschlossenes
Bohrloch. Dies ist eine irreführende und verharmlosende Darstellung. Die
entsprechenden Informationen und Bilder wurden dem ZDF von Neptune
Energy untergeschoben.
Von Seiten der BI lag der Schwerpunkt der Veranstaltung auf der Frage, mit
welchen „Risiken und Nebenwirkungen“ bei der Erdölförderung in Bezug auf
Qualität und Quantität unseres Grundwassers zu rechnen ist.
Diese und andere Themen, wie z.B. das Bergrecht und seine dringend
notwendige Reform, wurden im Anschluss an die Redebeiträge diskutiert.
Hierbei erweisen sich Herr Seefeldt und Herr Mohr als begehrte und geduldige
Gesprächspartner.
Auch die Bürgerinitiative aus Geinsheim, die sich gegen eine industrielle
Lithiumextraktionsanlage in Verbindung mit Geothermie inmitten
landwirtschaftlich genutzter Flächen wehrt, nutzte die Gelegenheit, um mit
einem Info-Stand ihr Anliegen publik zu machen und ins Gespräch zu kommen.
Unsere Bemühungen, Ratsmitglieder für unser Anliegen bei dieser
Veranstaltung zu gewinnen, blieben trotz persönlicher Einladung auch dieses
Mal erfolglos. Wir können uns diese Ignoranz nicht erklären. Die Problematik
des Vorhabens der Firma Neptune Energy scheint von den Offenbacher
Ratsmitgliedern vollkommen unterschätzt zu werden.
Vertreter der Politik aus Herxheim und Mörlheim sowie eine Vertreterin des
VG Rates waren allerdings anwesend und bekundeten ihre Unterstützung.
Ihnen gilt unser Dank.
Dank zahlreicher Kuchenspenden und einer großzügigen Obstspende von
BioGensheimer war bei Kaffee und gekühlten Getränken für den „Kleinen
Hunger und Durst“ bestens gesorgt. Viele helfende Hände sorgten nicht nur
beim Auf- und Abbau, sondern bei der gesamten Veranstaltung für einen
reibungslosen Ablauf. Im Namen der BI hier nochmals ein ganz herzliches
Dankeschön an alle Helfer für ihren Einsatz!

Präsentation unser Wasser:

https://kein-erdoel-aus-offenbach.de/wp-content/uploads/2023/10/Praesentation.Wasser_Sommerfest_BI-kein-Erdoel-aus-Offenbach.pdf

Redebeitrag Ulrich Mohr:
https://kein-erdoel-aus-offenbach.de/wp-content/uploads/2023/10/Redebeitrag_Mohr_Sommerfest_BI_Kein-Erdoel-aus-Offenbach.pdf

Beitrag ZDF:

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-in-deutschland/buergerinitiative-gegen-erdoelfoerderung-100.html

Zum Vergleich die Aussagen des LGB in der aktuellen Berichterstattung…..

mit den  Aussagen von Professor Georg Wieber am 12.10.22
„Die oberen Grundwasserschichten werden nicht berührt!“ Zitat Ende

Zu den Rohren und ihrer Beschaffenheit, 
Eine Betonummantelung oder das Leugnen der Anfälligkeit durch Lagerstättenwasser, die Erschütterungen der Erde durch das 2 km entfernte Geothermiekraftwerk – machen die Rohre nicht sicherer…!

Liebe BürgerInnen und MitstreiterInnen der BI,
immerwieder versucht Neptune mit Fotos oder Filmen der stillgelegten Bohrstelle in Schwegenheim das Vorhaben zu verharmlosen. 
So sieht laut Neptune Energy ein Bohrturm aus, der 500 t Öl täglich aus der Erde pumpt!

Das erwartet uns in Offenbach wirklich:


14.08.23

Liebe MitbütgerInnen und MitstreiterInnen, 
hier die Einladung an die Kreistagsmitglieder zu unserem Sommerfest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BI Kein Erdöl aus Offenbach e.V. lädt am Sonntag, den 10. September 2023, zu einer Infoveranstaltung im
Rahmen eines Sommerfestes ein.
Vor dem Hintergrund des längst beschlossenen Ausstiegs aus fossilen Energien setzen wir uns dafür ein, eine
Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für eine geplante Erdölförderanlage inmitten landwirtschaftlich
genutzter Flächen in der Offenbacher Gemarkung zu erreichen.
Die Ölindustrie hat das nicht mehr zeitgemäße, aber sehr starke Bergrecht auf ihrer Seite, das dringend einer
Reform bedarf. Wir fordern, dass in den Genehmigungsverfahren die Belange von Umwelt- und Naturschutz
sowie von beteiligten Bürgern und Kommunen gleichberechtigt gegenüber denen der Rohstoffsicherung
behandelt werden.
Aus diesem Grund haben wir am 19.09.22 eine Petition an den Landtag, Aktenz. E 1551/22 II.1.7, sowie am
20.08.20 eine Petition an den Bundestag, Bergbau Pet 1-19-09-750-035648, die u.E. leider im Sande zu
verlaufen drohen.
Sehr kritisch sehen wir die geringe Entfernung (<2 km) der geplanten Erdölbohrung zu den am 07.07.23 vom
LGB genehmigten sechs Geothermiebohrungen der Fa. Vulcan Energy Resources sowie zu den
Geothermieanlagen in Insheim und Landau.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem Thema Wasser, da die Erdölförderung mit ihrem hohen
Wasserbedarf massiv in den Wasserhaushalt der Wassermangelregion Südpfalz eingreift. Der informative Teil
unserer Veranstaltung umfasst Redebeiträge von unserem Landrat Herrn Dietmar Seefeldt, den Herren Emnet
und Mohr vom BUND, Herrn Nieser von der IG Otterstadt sowie von der BI kein Erdöl aus Offenbach.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Veranstaltung zu besuchen.
Teilen Sie diese Einladung bitte mit Ihren KollegInnen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Susanne Roth


26.06.23

Nachfolgend interessante Zusammenhänge recherchiert und aufgedeckt von correctiv org.!

https://correctiv.org/aktuelles/klimawandel/2023/06/27/schmutzige-rente-klimaschuetzer-wissen-nichts-von-ihren-investitionen-in-gas-und-oel/

 

22.06.23

Infoveranstaltung / Spätsommerfest

Sonntag, 10. September ab 14:00 Uhr

Auf der Drachenfliegerwiese zwischen Offenbach und Herxheim

Koordinaten 49.176336 8.185271

Unser Programm

Infos und Beiträge aus Politik, Wissenschaft und Naturschutz zum Schwerpunkt- Thema Wasser



Spiel und Spaß für die Kids

Für den ´Kleinen Hunger´ ist gesorgt

Presse und Medien werden geladen




28.02.23

Nach der Berichterstattung in der Bildzeitung, mit Sat 1 auf der Drachenfliegerwiese.

https://www.1730live.de/streit-um-geplante-oelfoerderung-in-offenbach-an-der-queich/

6.02.23

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer, liebe Menschen bundesweit!
Seit unser letzten Rundmail gibt es einiges zu berichten:
Die bis zum 31.01.23 befristete Aufsuchungserlaubnis der Fa. Neptune Energy wurde um drei
Jahre bis zum 31.01.26 verlängert.
Im Vorfeld hatten wir versucht, unser Anliegen, nämlich eine Versagung der Verlängerung, dem
Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), dem Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
dem Umweltministerium sowie dem Wirtschaftsministerium RLP, der SGD (Struktur- und
Genehmigungsdirektion) Süd, einigen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie Kreistags-,
Orts- und Verbandsgemeinderatsmitgliedern nahezubringen. In unseren Briefen haben wir
dargelegt, dass die geplante Erdölerkundungsbohrung nicht nur bei den BürgerInnen, sondern
auch auf Kommunal- und Kreisebene auf breite Ablehnung stößt. Da dieses in unseren Augen
berechtigte und zu beachtende „Öffentliche Interesse“ aber formal nicht dem im Bergrecht
definierten öffentliche Interesse entspricht, hat das LGB entschieden, die Aufsuchungserlaubnis
um drei Jahre zu verlängern.
–> Ein Grund mehr für uns, auch weiterhin auf die Reform des Bundes-Berggesetzes
hinzuarbeiten!
Unsere Petition an den Landtag RLP, in der wir die Landesregierung aufgefordert hatten, über eine
Bundesratsinitiative das Berggesetz zumindest dahingehend zu ändern, dass für alle Tiefenbohrungen in
Erdbebenzonen 1-3 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben wird, ist leider negativ
beschieden worden.
-> Ein weiterer Grund für uns, auch weiterhin auf die Reform des Bundes-Berggesetzes zu drängen!

Unsere Klage gegen das LGB, in der wir auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes, nicht nur
Akteneinsicht in die Unterlagen der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gefordert haben, sondern insbesondere
die Zurücknahme eines Teil der sehr umfangreichen Schwärzungen der Akte, ist in überwiegenden Bereichen
erfolgreich beschieden worden.                                   

Heute hat die Rheinpfalz in der Sonntagsausgabe einen großen Artikel über die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes gebracht – das freut uns sehr, zumal dieser Bericht inhaltlich bemerkenswert ist! Dazu im Anhang mehr.                                 

Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal für Eure großzügigen Spenden, ohne die wir die Kosten für
dieses Verfahren nicht hätten stemmen können und auf die wir auch in Zukunft angewiesen sind !
Unser Gesprächstermin im Januar, bei dem wir zusammen mit Herrn Bürgermeister Wassyl und dem Landrat
Herrn Seefeldt ein gemeinsames weiteres
Vorgehen ausloten wollten, ist leider krankheitsbedingt ausgefallen, wird aber nachgeholt.
Unsere nächste Aktion findet am Samstag, den 11.02.23 um 10:00 Uhr auf dem Acker an
der Drachenfliegerwiese statt. Auch dafür brauchen wir Eure Unterstützung:
Die Bildzeitung Frankfurt ist durch unser Verfahren am Verwaltungsgericht NW auf uns
aufmerksam geworden und möchte einen Beitrag zu diesem Thema bringen. Es wird über
Interviews (die wir sorgfältig vorbereiten werden!) einzelner Personen unsere Forderung `Kein
Erdöl aus Offenbach` dargelegt. Die ablehnende Haltung der BürgerInnen soll insbesondere durch
ein Foto von ca. 20 Mitstreitern (sehr gerne auch mehr!) auf dem zukünftigen Bohrplatz
demonstriert werden.
Wir haben im Vorstand lange darüber diskutiert, ob wir diese Aktion starten wollen, existieren doch
einige Vorbehalte gegenüber diesem Blatt. Wir haben uns schließlich doch zu diesem Schritt
entschlossen, da wir jede Gelegenheit nutzen müssen, unser Anliegen in eine breitere
Öffentlichkeit zu bringen und dadurch noch mehr Bewegung in das Thema ´Ausstieg aus fossilen
Energien` und die Reform des Bergrechtes zu bringen.
Bitte unterstützt uns auch am kommenden Samstag und kommt um 10 Uhr zur
Drachenfliegerwiese!!
Bis dahin
Eure BI Kein Erdöl aus Offenbach

https://www.rheinpfalz.de/rheinpfalz-am-sonntag_artikel,-erd%C3%B6lf%C3%B6rderung-in-der-pfalz-ist-unser-grundwasser-in-gefahr-_arid,5463490.html?reduced=true

27.01.23

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/erdoel-suche-offenbach-suedpfalz-bi-akteneinsicht-umweltvertraeglichkeitspruefung-100.html

26.01.2023

Bürgerinitiative obsiegt größtenteils im Streit um die Offenlegung der Unterlagen zur UVP-Vorprüfung betreffend eine Erdöl-Explorationsbohrung in Offenbach

Pressemitteilung Nr. 02/23

Die heute mündlich verhandelte Klage der Bürgerinitiative „Kein Erdöl aus Offenbach e.V.“, mit der sie die Offenlegung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) betreffend eine Erdöl-Explorationsbohrung in Offenbach an der Queich forderte, war zum überwiegenden Teil erfolgreich.

Das beigeladene Unternehmen vermutet in Offenbach ein Erdölvorkommen und möchte daher eine Explorationsbohrung vornehmen, bei der zunächst vorübergehend eine Bohrstation errichtet und herausgefunden werden soll, ob dort tatsächlich Erdöl in einem Umfang vorhanden ist, der eine dauerhafte Förderung rentabel erscheinen lässt. Im Genehmigungsprozess zur geplanten Explorationsbohrung war eine sog. UVP-Vorprüfung durchzuführen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob es sich bei der Explorationsbohrung um ein Vorhaben handelt, für das eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das für die Explorationsbohrung nicht der Fall ist.

Die Bürgerinitiative beantragte im Juli 2020 beim Landesamt für Geologie und Bergbau Akteneinsicht in die Unterlagen zur UVP-Vorprüfung. Nachdem das beigeladene Unternehmen, das die Bohrung durchführen möchte, dazu angehört worden war und der Akteneinsicht nicht zugestimmt hatte, wurde der Bürgerinitiative die Akteneinsicht nur mit teilweise geschwärzten Unterlagen gewährt. Die Schwärzungen wurden damit begründet, dass es sich bei den geschwärzten Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens handele. Gegen die Entscheidung, die Akteneinsicht nur mit zahlreichen Schwärzungen zu gewähren, legte die Bürgerinitiative Widerspruch ein, der teilweise Erfolg hatte. Die Widerspruchsbehörde erklärte einige der Schwärzungen für rechtswidrig und gewährte eine dementsprechend erweiterte Akteneinsicht. Einige Schwärzungen blieben aber bestehen.

Die Bürgerinitiative erhob im Januar 2022 Klage zum Verwaltungsgericht und machte geltend, die verbliebenen Schwärzungen seien rechtswidrig und daher unzulässig. Es handele sich bei den geschwärzten Informationen nicht um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die geschützt werden müssen. Die Angaben seien vielmehr Umweltinformationen, zu denen ihr ein umfassender Auskunftsanspruch zustehe.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage am heutigen Tage überwiegend stattgegeben.

Die Schwärzungen seien zum überwiegenden Teil rechtswidrig erfolgt, weil es sich dabei nicht um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handele. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der verbliebenen Schwärzungen seien die Regelungen des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, wonach jedem Bürger grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zustehe. Dieser Anspruch bestehe allerdings unter anderem dann nicht, wenn durch die Zugänglichmachung Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter preisgegeben würden. Seien also in den Unterlagen, in die Einsicht begehrt wird, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter enthalten, so seien die entsprechenden Passagen zu schwärzen, weil hierin kein Einsichtsrecht bestehe. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien allgemein alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich seien und an deren Nichtverbreitung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse habe. Betriebsgeheimnisse umfassten im Wesentlichen technisches Wissen; Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen. Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis setze neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen ein berechtigtes Interesse des Unternehmers an deren Nichtverbreitung voraus. Ein solches Interesse bestehe, wenn die Offenlegung der Information geeignet sei, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen.

Dies sei bei den meisten Schwärzungen nicht der Fall. So sei etwa die Größe der zu errichtenden Bohrfläche, die versiegelt werde, eine offenkundige Tatsache, die jedermann zugänglich sei, der mit einem Zollstock zur Bohrfläche komme. Den Einwand des Beklagten und der Beigeladenen, es handele sich um ein Betriebsgeheimnis, weil Konkurrenten mit Kenntnis der Größe der geplanten Fläche berechnen könnten, wie viel Material und Arbeitskraft für die Herstellung eines flächenundurchlässigen Platzes erforderlich sei, was Rückschlüsse auf den Umfang der Bohrung und damit auf den Umfang des erwarteten Bodenschatzes ermögliche, ließ die Kammer nicht gelten. Es sei nicht zu erkennen, dass durch diese Angaben den Marktkonkurrenten ein exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich gemacht und so die Wettbewerbsposition der Beigeladenen nachteilig beeinflusst werde. Das Gericht hielt die fraglichen Angaben nämlich für zu allgemein, um konkrete Schlüsse auf die finanziellen Spielräume der Beigeladenen oder den Umfang der Bohrung zuzulassen. Ähnlich sah es die Kammer, was Angaben über die Anzahl der LKW angeht, die während der Auf- und Rückbauphase an- und abfahren oder allgemeine Bezeichnungen der Gesteinsschichten, die durchbohrt werden sollen.

Als schützenswerte Betriebsgeheimnisse stufte die Kammer die exakten Koordinaten des Ansatzpunktes und des Landepunktes der Bohrung sowie die Informationen über den genauen Bohrungsaufbau und Bohrungsausbau ein.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 26. Januar 2023 – 4 K 67/22.NW

 Die Entscheidung kann per E-Mail: poststelle(at)vgnw.jm.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich kostenpflichtig angefordert werden. Gegebenenfalls kann die Entscheidung demnächst auch unter „Service & Informationen“  „Landesrecht und Rechtsprechung Rheinland-Pfalz“ abgerufen werden.

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25.01.23

Mündliche Verhandlung im Streit um die Offenlegung der Unterlagen zur UVP-Vorprüfung betreffend eine Erdöl-Explorationsbohrung in Offenbach

Pressemitteilung Nr. 1/23

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße wird am Donnerstag, 26. Januar 2023, 11:30 Uhr in einem Verfahren mündlich verhandeln, in dem die Bürgerinitiative „Kein Erdöl aus Offenbach e.V.“ die Offenlegung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) betreffend eine Erdöl-Explorationsbohrung in Offenbach fordert.

In dem Verfahren geht es nicht darum, ob die Explorationsbohrung erfolgen darf, sondern um die Gewährung von Akteneinsicht. Im Genehmigungsprozess zur Explorationsbohrung war eine sog. UVP-Vorprüfung durchzuführen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob es sich bei der Explorationsbohrung um ein Vorhaben handelt, für das eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das für die Explorationsbohrung nicht der Fall ist.

Die Bürgerinitiative beantragte im Juli 2020 beim Landesamt für Geologie und Bergbau eine Akteneinsicht in die Unterlagen zur UVP-Vorprüfung. Nachdem das Unternehmen, das die Bohrung durchführen möchte, dazu angehört worden war und der Akteneinsicht nicht zugestimmt hatte, wurde der Bürgerinitiative die Akteneinsicht nur mit teilweise geschwärzten Unterlagen gewährt. Die Schwärzungen wurden damit begründet, dass es sich bei den geschwärzten Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens handele. Gegen die Entscheidung, die Akteneinsicht nur mit zahlreichen Schwärzungen zu gewähren, legte die Bürgerinitiative Widerspruch ein, der teilweise Erfolg hatte. Die Widerspruchsbehörde erklärte einige der Schwärzungen für rechtswidrig und gewährte eine dementsprechend erweiterte Akteneinsicht. Einige Schwärzungen blieben aber bestehen.

Im Zentrum des Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der verbliebenen Schwärzungen. Maßgeblich hierfür sind die Regelungen des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, wonach jedem Bürger grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht. Dieser Anspruch besteht allerdings unter anderem dann nicht, wenn durch die Zugänglichmachung Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter preisgegeben würden. Sind also in den Unterlagen, in die Einsicht begehrt wird, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter enthalten, so sind die entsprechenden Passagen zu schwärzen, weil hierin kein Einsichtsrecht besteht. Eine Rückausnahme gilt gemäß § 16 Abs. 6 Landestransparenzgesetz allerdings für Umweltinformationen über Emissionen. Nach dieser Vorschrift kann der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen nicht unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse versagt werden.

Die Kammer wird also hinsichtlich der einzelnen Schwärzungen zu prüfen haben, ob es sich bei den jeweiligen Informationen um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handelt und – wenn ja – ob diese der Rückausnahme des § 16 Abs. 6 Landestransparenzgesetz unterfallen.

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Verfahren 4 K 67/22.NW

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23.12.22

Liebe Mitglieder , Freunde und Unterstützer,
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und wir, der Vorstand der Bi, möchten euch allen von Herzen Danke sagen. Danke für die Unterstützung und vor allem eure überwältigenden Spenden, durch die unsere Arbeit überhaupt erst möglich ist. Wir freuen uns darauf im neuen Jahr gemeinsam mit euch weiter alles daran zu setzen, die geplante Erdölbohrung in Offenbach zu verhindern und die Änderung des Bergrechtes voranzubringen. Im Januar 2023 stehen für die BI einige wichtige Termine an, über die wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten werden.
Wir wünschen euch und euren Familien frohe und besinnliche Weihnachten und geruhsame Feiertage.
Rutscht gut ins neue Jahr und vor allem – bleibt gesund…
Euer Bi Vorstandsteam

Susanne Roth und Michael Herfurth


 

27.11.22

Bericht über die Mitglieder- und Infoveranstaltung der BI kein Erdöl aus Offenbach
am 8.11.2022 im Ernst-Gutting-Haus in Offenbach.

Karlheinz Adam begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung und
Beschlussfähigkeit fest. Danach wird die Tagesordnung vorgestellt und formell beschlossen.
Karlheinz Adam gibt einen Rückblick auf die Aktivitäten der BI seit Gründung 2019 bis heute.
Dann übergibt er das Wort an Tobias Baumgärtner, der zuvor als Versammlungsleiter gewählt wurde.
Tobias Baumgärtner umreißt den derzeitigen Verfahrensstand und stellt die Petition an die
Landesregierung Rheinland-Pfalz vor.
Es gibt verschiedene Wege, eine Änderung des Bergrechts anzugehen – über den Bundestag oder den
Landtag… Die BI hat Kontakte nach Berlin und auch zu Politikern im Landtag aufgenommen und wird
über beide Wege das Thema vorantreiben.
Es wurde ein Schreiben an das LGB verfasst, das auch an verschiedene Politiker weitergeleitet wurde.
Darin wird die Historie des Widerstandes gegen die geplante Erdölerkundungsbohrung dargelegt, auf
die Resolutionen des Gemeinde- und Verbandsgemeinderates Offenbach sowie der Kommunen
Herxheim, Bellheim, Mörlheim verwiesen und das öffentliche Interesse begründet.
Tobias Baumgärtner erläutert die Wichtigkeit eines hydrogeologischen Gutachtens.
Christine Gabel gibt einen Einblick in die Einnahmen- und Ausgabensituation der Kasse des Vereins.
Anfangs lag der Schwerpunkt der Ausgaben auf der Öffentlichkeitsarbeit, danach floss der Großteil der
Gelder in die Honorare des Rechtsanwaltes für die Klage gegen das LGB.
Dem Spendenaufruf sind Viele gefolgt – Herzlichen Dank für jede einzelne Spende!
Da der Verein seitens der Gemeinde-/Verbandsgemeinde bisher nicht finanziell unterstützt wird, wäre
eine Vereinsarbeit ohne die finanzielle Unterstützung der Mitglieder nicht möglich.
Die Kassenprüfer Kerstin Schneider und Michael Herfurth bescheinigen eine einwandfreie
Kassenführung und schlagen die Entlastung des Vorstandes vor – die anwesenden Mitglieder entlasten
den Vorstand einstimmig.
Es folgen Neuwahlen mit folgendem Ergebnis:
Vorsitzende: Dr. Susanne Roth
Erster Stellvertreter: Michael Herfurth
Zweiter Stellvertreter: Karlheinz Adam
Kasse: Christine Gabel
Kassenprüfer: Kerstin Schneider und Ingrid Adam
Danach werden 2 Änderungen an der Satzung vorgeschlagen, denen die versammelten Mitglieder
zustimmen.
Die Kampagne der vergangenen Tage in den sozialen Medien wird bzgl. der Tonart in Frage gestellt.
Der Vorstand erklärt, dass man sich zu einem Kurswechsel entschieden habe weil der „Kuschelkurs“ der
vergangenen Jahre wenig gebracht hat.
Es wird klar gestellt, dass die Kampagne nicht persönlich gegen den Bürgermeister Axel Wassyl und die
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer, gerichtet war, sondern dass diese namentlich
angesprochen wurden, da sie die gewählten Vertreter der Bürger sind.
Es wurden lediglich offene Fragen gestellt, auf die bis jetzt noch keine Rückmeldung erfolgte.
Seitens der Mitglieder, die keinen Account bei Facebook und/oder Instagram haben, wurde bemängelt,
dass sie keinerlei Zugang zu diesen Inhalten hatten und auch nicht über die Veröffentlichung informiert
wurden.
Der Vorstand nimmt diesen Hinweis auf und sichert zu, in der neuen Vorstandschaft darüber zu beraten,
wie die Information der Mitglieder über Kampagnen künftig aussehen wird.


 

12.11.22

Danke allen, die unsere Petition unterzeichnet haben!

Wichtige Unterstützung gibt es zur Zeit von Landrat Seefeldt!

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12.10.22

In der SWR Landesschau aktuell

https://www.ardmediathek.de/video/landesschau-rheinland-pfalz/buergerinitiative-will-probebohrungen-nach-erdoel-verhindern/swr-rp/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE3NDAzMDc?fbclid=IwAR3_YSL1mCP9ehvKHAS8oc4Evec2ilzhk3ldvckIqT9xcpv4KAvjdJAda_4

Weitere Links, die die Aussagen von Georg Wieber LGB und Sandra Arndt, Pressesprecherin Neptune widerlegen:

1. https://www.ds.mpg.de/212563/28

„…Nach und nach erfolgt dann der Druckausgleich im Erdinneren durch Grundwasser, welches aus benachbarten Gesteinsschichten in die Öl-führenden Schichten eindringt. Dies ist auch der Grund, warum man Öllagerstätten nicht vollständig entleeren kann. Irgendwann steigt der Wassergehalt im Öl bei der Förderung so stark an, dass sich eine weitere Förderung nicht mehr lohnt. Es bleiben somit bei der Förderung keine größeren Hohlräume zurück, da Öl und Gas nicht in großen Hohlräumen vorliegen, sondern viel mehr in kleinen Poren im Öl-führenden Gestein zu finden sind. Diese Poren füllen sich schon während der Förderung entweder durch Wasser und Gas, welches zur besseren Förderung ins Gestein gepumpt wird, oder durch Grundwasser aus den umliegenden Gesteinsschichten.“

2. https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/planfeststellungsverfahren/roemerberg-speyer/a-2.3.2-1_antrag_auf_erteilung_einer_wasserrechtlichen_erlaubnis_-_entnahme_gw.pdf?fbclid=IwAR0noJw6ktArr6ICxsuyGVp4we_XQvDzc21_Ni0Qh6RvEg0nvX6J-PBy-GE

Die Menge an benötigtem Wasser wird auf Seite 5 angegeben.

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Störfälle der letzten 10 Jahre finden Sie unter folgendem Link:

https://bohrplatz.org/bibliothek/stoerfall-liste/

 

 

 

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V. i.S.d.P: Dr. Susanne Roth – Böhlweg 3 b – 76877 Offenbach bi@kein-erdoel-aus-offenbach.de